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Der hydraulische Abgleich als wichtige Maßnahme zur Erreichung unserer Klimaziele!

Der Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V. ist davon überzeugt, dass der hydraulische Abgleich elementar für den effizienten Betrieb von wasserbasierten
Heizungsanlagen ist, egal mit welchem Wärmeerzeuger diese betrieben werden. Die Wirtschaftlichkeit des ganzen Systems wird dadurch sichergestellt, von der Erzeugung über
die Verteilung bis hin zur Übergabe.

Vor diesem Hintergrund halten wir als Bundesverband für Flächenheizung und Flächenkühlung die Aufrechterhaltung der Forderung nach einem hydraulischen Abgleich und zugleich auch die Förderung dieser Maßnahme, auch für mit Flächenheizungssystemen in Form von Fußbodenheizungen ausgestatteten Heizungsanlagen, für äußerst wichtig.

Die SHK-Branche hat in den vergangenen Jahren mit vereinten Kräften an der Weiterentwicklung dieses Themas gearbeitet. Auch wir als Verband haben uns der Sache angenommen und Werkzeuge entwickelt, die wir den Verarbeitern kostenfrei und erfolgreich zur Verfügung stellen (https://www.flaechenheizung.de/fachinformationen/hydraulischerabgleich/).
Die bisherigen Förderungen z.B. der KfW und des BAFA haben den Druck aufrechterhalten, den hydraulischen Abgleich durchzuführen. Es wäre einer Rückwärtsentwicklung gleichzusetzen, wenn diese technische Voraussetzung nicht mehr für alle Wärmerzeugerarten verbindlich gefordert werden würde.

Wie bei z.B. Wärmepumpen oder Biomasse empfehlen wir den hydraulischen Abgleich auch bei Einsatz von Hybrid- bzw. Renewable-Ready-Gaswärmeerzeugern entsprechend
6.4. Gas- Brennwerttechnik („Renewable Ready“), und
6.5. Hybridanlagen
der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung-ESanMV.
VI.2.2 Gas-Brennwertheizungen („Renewable Ready“), und
VI.2.3 Gas-Hybridheizungen
der Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt.

Da sich die Systematik hinsichtlich Durchführung und Nachweis des hydraulischen Abgleichs entsprechend der Bestätigungsformulare der VdZ in der Praxis besonders auch wegen der Möglichkeit der überschlägigen Vorgehensweise bewährt hat, schlagen wir folgende Textergänzung vor:
„Fördervoraussetzung ist der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage. Durchführung und Nachweis des hydraulischen Abgleichs müssen gemäß Verfahren A oder B des entsprechenden VdZ Formulars zur Bestätigung des Hydraulischen Abgleichs erfolgen (VdZ – Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik e.V.).“

Wir möchten mit unserem Vorschlag dazu beitragen, die vorhandenen und leicht erreichbaren Energieeinsparungspotentiale durch den hydraulischen Abgleich wie bisher auch in Zukunft bestmöglich zu nutzen.

 

Diese Stellungnahme wurde am 16.12.2019 an das Bundesinisterium für Wirtschaft und Energie (BMWi) gesendet.

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